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BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 113/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung - Vollstreckungsschutzantrag in der Berufungsinstanz - Gefahr des Konkurses bei zu befürchtender Zwangsvollstreckung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 113/91
Der Beklagte hat auch nicht geltend gemacht, daß der nicht zu ersetzende Nachteil, der die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO rechtfertigen könnte, im Berufungsrechtszug noch nicht erkennbar oder nicht nachweisbar war (vgl. BGH, Beschluß vom 7. September 1990 - I ZR 220/90, LM ZPO § 719 Nr. 37). - BGH, 26.09.1991 - I ZR 189/91
Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlendem Antrag auf …
Auszug aus BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 113/91
Einem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 719 Abs. 2 ZPO ist regelmäßig der Erfolg zu versagen, wenn der Schuldner in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO nicht gestellt hat, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (…st. Rspr., vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 719 Anm. 2 Ac, jüngst noch BGH, Beschluß vom 26. September 1991 - I ZR 189/91).